Vertragsgrundlage
Kaufmännische Vertragsgrundlage
Kaufmännische Vertragsgrundlage ist die VOB, „Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen“, Teil B, in der bei Angebotsabgabe neuesten gültigen Fassung.
Bau- und Montagebedingungen bei Lieferung ab OK Fundament
Der Bauherr garantiert bzw. verantwortet:
- Maßhaltigkeit der Bodenanker laut Ankerplan +/- 0,5 cm
- Höhen der Bodenanker max. +/- 1 cm (Abweichung vom Fundamentplan)
- Rechtwinkligkeit der Bodenankerschrauben
- Ebenerdigkeit der Baustelle
- Einen befestigten Lagerplatz in unmittelbarer Nähe des Baufeldes von ca. 20 % der Hallenfläche
- Befahrbarkeit der Baustelle und Lagerplatz mit Autokran (Hallenfläche zuzüglich eines Streifens von 4 m rundherum
- Erreichbar der Baustelle mit 40 to LKW
- 380 V Stromanschluss und Wasseranschluss unmittelbar auf der Baustelle
- Kostenlose Entsorgungscontainer für Transport- und Umverpackungen sowie restliches Abfallmaterial.
- Entsorgungskosten trägt der Bauherr
- Benutzung eines kostenlosen Baustellen-WC
- Eine rechtsverbindliche Baugenehmigung für das Bauvorhaben
- Kostenübernahme für Materialmehrleistungen nach Aufmaß
- Kostenübernahme für erforderliche Mehrleistungen zum Stundensatz von 56,00 €/Std. zzgl. MwSt. nach Aufwand