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Vertragsgrundlage

Kaufmännische Vertragsgrundlage

Kaufmännische Vertragsgrundlage ist die VOB, „Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen“, Teil B, in der bei Angebotsabgabe neuesten gültigen Fassung. 

Bau- und Montagebedingungen bei Lieferung ab OK Fundament

Der Bauherr garantiert bzw. verantwortet:

  • Maßhaltigkeit der Bodenanker laut Ankerplan +/- 0,5 cm
  • Höhen der Bodenanker max. +/- 1 cm (Abweichung vom Fundamentplan)
  • Rechtwinkligkeit der Bodenankerschrauben
  • Ebenerdigkeit der Baustelle
  • Einen befestigten Lagerplatz in unmittelbarer Nähe des Baufeldes von ca. 20 % der Hallenfläche
  • Befahrbarkeit der Baustelle und Lagerplatz mit Autokran (Hallenfläche zuzüglich eines Streifens von 4 m rundherum
  • Erreichbar der Baustelle mit 40 to LKW
  • 380 V Stromanschluss und Wasseranschluss unmittelbar auf der Baustelle
  • Kostenlose Entsorgungscontainer für Transport- und Umverpackungen sowie restliches Abfallmaterial.
  • Entsorgungskosten trägt der Bauherr
  • Benutzung eines kostenlosen Baustellen-WC
  • Eine rechtsverbindliche Baugenehmigung für das Bauvorhaben
  • Kostenübernahme für Materialmehrleistungen nach Aufmaß
  • Kostenübernahme für erforderliche Mehrleistungen zum Stundensatz von 56,00 €/Std. zzgl. MwSt. nach Aufwand