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Vertragsgrundlage

Kaufmännische Vertragsgrundlage

Kaufmännische Vertragsgrundlage ist die VOB, „Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen“, Teil B, in der bei Angebotsabgabe neuesten gültigen Fassung. 

Bau- und Montagebedingungen bei Lieferung ab OK Fundament

Der Bauherr garantiert bzw. verantwortet:

  • Maßhaltigkeit der Bodenanker laut Ankerplan +/- 0,5 cm

  • Höhen der Bodenanker max. +/- 1 cm (Abweichung vom Fundamentplan)

  • Rechtwinkligkeit der Bodenankerschrauben

  • Ebenerdigkeit der Baustelle

  • Einen befestigten Lagerplatz in unmittelbarer Nähe des Baufeldes von ca. 20 % der Hallenfläche

  • Befahrbarkeit der Baustelle und Lagerplatz mit Autokran (Hallenfläche zuzüglich eines Streifens von 4 m rundherum

  • Erreichbar der Baustelle mit 40 to LKW

  • 380 V Stromanschluss und Wasseranschluss unmittelbar auf der Baustelle

  • Kostenlose Entsorgungscontainer für Transport- und Umverpackungen sowie restliches Abfallmaterial.

  • Entsorgungskosten trägt der Bauherr

  • Benutzung eines kostenlosen Baustellen-WC

  • Eine rechtsverbindliche Baugenehmigung für das Bauvorhaben

  • Kostenübernahme für Materialmehrleistungen nach Aufmaß

  • Kostenübernahme für erforderliche Mehrleistungen zum Stundensatz von 56,00 €/Std. zzgl. MwSt. nach Aufwand